Einbauküche dem Vormieter abkaufen: Was gilt?
Wiesbaden (ots) - Endlich ist die passende Wohnung gefunden - doch der Vormieter möchte eine stolze Summe für die Einbauküche. Wohnungssuchende sollten dann genau prüfen, was sie übernehmen und ob der verlangte Preis angemessen ist, rät das Infocenter der R+V Versicherung. Ein Mieter darf Einrichtungsgegenstände aus seinem Besitz an den Nachmieter verkaufen. "Diese 'Ablösezahlung' ist grundsätzlich zulässig. Die ...